• Mögliche Schullaufbahnen

    • Aus der untenstehenden Übersicht und der Keynote können Sie wichtige Informationen über die Schullaufbahnen an der Lobdeburgschule entnehmen. 
      Sprechen Sie uns bei Fragen einfach an.

    • In der Keynote können Sie wichtige Informationen zu den Schullaufbahnen an der Lobdeburgschule finden. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Schulleitung.

    • Übertritt zum beruflichen Gymnasium

    • Schüler/innen, die einen Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss haben, können an ein berufliches Gymnasium übertreten (§ 6 ThürSObG).

      Voraussetzung für den Übertritt an ein berufliches Gymnasium ist eine bestandene Aufnahmeprüfung (§ 7 Abs. 1 Satz 1 ThürSObG bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 ThürSObG). 

      Einer Aufnahmeprüfung (Probeunterricht) bedarf es nicht, wenn die geforderten Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden oder eine Empfehlung der Klassenkonferenz für den Bildungsweg des Gymnasiums erteilt wird. 

      Leistungsvoraussetzung ist, dass im Zeugnis zum Schulhalbjahr:

      1. Schüler/innen mit Realschulabschluss in den Fächern, Deutsch, Mathematik, erste Fremdsprache und in einem Wahlpflichtfach jeweils mindestens die Note „gut“ erreicht haben.
      2. Schüler/innen mit gleichwertigem Abschluss einen Notendurchschnitt von mindestens 2,5 erreicht haben. 


      Eine Aufnahmeprüfung findet in diesem Schuljahr nicht statt. Sollten die Notenvoraussetzungen nicht vorliegen, der/ die SchülerIn allerdings trotzdem an ein berufliches Gymnasium wechseln wollen, wird der/die SchülerIn vorläufig am Gymnasium aufgenommen. Es erfolgt dann am Ende des ersten HJ des SJ 21/22 eine Klassenkonferenz am entsprechenden Gymnasium.